Ausgestellt für: 

                 

Frederik Schöne wird hierdurch die Erlaubnis erteilt, den Fischfang mit folgenden Geräten auszuüben:

Der Fischfang darf mit drei Handangeln ausgeübt werden, von den drei Handangeln dürfen jedoch nur zwei für den Fang von Raubfischen genutzt werden. Der Fang von Köderfischen mit einer Fischsenke ist zulässig. Bitte beachtet die aktuelle Gewässerordnung.

Dieser Fischereierlaubnisschein ist vom 01.03.2023 bis zum 29.02.2024 gültig und berechtigt Frederik Schöne folgende Gewässer, Gewässerteile oder Strecken zu befischen:

Lutter von Stauteich I bis Aa, Windwehe von Stadtgrenze Salzufler Straße bis Mündung Lutter (beide Gewässer ausschließlich Teiche und Nebenläufe), Oberer Stauteich in Vilsendorf, Pferdeteich und Scheunenteich bei Gut Eckendorf, Kiessee in Jerxen – Orbke